Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht 2026: Pflicht für Vermieter?

Als Vermieter haften Sie für alle Gefahren, die von Ihrem Grundstück und Gebäude ausgehen. Stolpert ein Passant über eine lose Gehwegplatte oder rutscht ein Mieter auf der nicht gestreuten Treppe aus, haften Sie persönlich — mit Ihrem gesamten Vermögen. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt Sie vor diesen Risiken.

Wann brauchen Sie eine Grundbesitzerhaftpflicht?

SituationNotwendig?
Vermietete ImmobilieJa, dringend empfohlen
Selbstbewohnte ImmobilieNein (über Privathaftpflicht gedeckt)
Unbebautes GrundstückJa, wenn Verkehrssicherungspflicht besteht
WEG-GemeinschaftJa (über die Hausverwaltung)

Was ist versichert?

  • Personenschäden (Mieter stürzt auf glattem Treppenhaus)
  • Sachschäden (herabfallender Dachziegel beschädigt Auto)
  • Vermögensschäden (Mieter kann nach Unfall nicht arbeiten)
  • Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (Schneeräumen, Beleuchtung)
  • Schäden durch Baumalßnahmen

Kosten

ObjekttypJährlich ab
Eigentumswohnung (vermietet)30-60 €
Einfamilienhaus (vermietet)50-100 €
Mehrfamilienhaus (4-8 WE)80-200 €
Gewerbeimmobilie150-500 €

Die Kosten können als Werbungskosten steuerlich abgesetzt oder auf die Mieter umgelegt werden (Betriebskosten).

FAQ

Ist die Grundbesitzerhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben?

Nein, aber die Haftung als Eigentümer ist gesetzlich geregelt (§ 836 BGB). Ohne Versicherung haften Sie persönlich und unbegrenzt.

Kann ich die Kosten auf die Mieter umlegen?

Ja, die Grundbesitzerhaftpflicht ist als Betriebskosten umlagefähig (§ 2 Nr. 13 BetrKV).

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