Als Vermieter haften Sie für alle Gefahren, die von Ihrem Grundstück und Gebäude ausgehen. Stolpert ein Passant über eine lose Gehwegplatte oder rutscht ein Mieter auf der nicht gestreuten Treppe aus, haften Sie persönlich — mit Ihrem gesamten Vermögen. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt Sie vor diesen Risiken.
Wann brauchen Sie eine Grundbesitzerhaftpflicht?
| Situation | Notwendig? |
|---|---|
| Vermietete Immobilie | Ja, dringend empfohlen |
| Selbstbewohnte Immobilie | Nein (über Privathaftpflicht gedeckt) |
| Unbebautes Grundstück | Ja, wenn Verkehrssicherungspflicht besteht |
| WEG-Gemeinschaft | Ja (über die Hausverwaltung) |
Was ist versichert?
- Personenschäden (Mieter stürzt auf glattem Treppenhaus)
- Sachschäden (herabfallender Dachziegel beschädigt Auto)
- Vermögensschäden (Mieter kann nach Unfall nicht arbeiten)
- Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (Schneeräumen, Beleuchtung)
- Schäden durch Baumalßnahmen
Kosten
| Objekttyp | Jährlich ab |
|---|---|
| Eigentumswohnung (vermietet) | 30-60 € |
| Einfamilienhaus (vermietet) | 50-100 € |
| Mehrfamilienhaus (4-8 WE) | 80-200 € |
| Gewerbeimmobilie | 150-500 € |
Die Kosten können als Werbungskosten steuerlich abgesetzt oder auf die Mieter umgelegt werden (Betriebskosten).
FAQ
Ist die Grundbesitzerhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben?
Nein, aber die Haftung als Eigentümer ist gesetzlich geregelt (§ 836 BGB). Ohne Versicherung haften Sie persönlich und unbegrenzt.
Kann ich die Kosten auf die Mieter umlegen?
Ja, die Grundbesitzerhaftpflicht ist als Betriebskosten umlagefähig (§ 2 Nr. 13 BetrKV).