Über 3 Millionen Photovoltaikanlagen sind in Deutschland installiert. Die Investition liegt bei 10.000 bis 25.000 Euro — ein Wert, den Sie absichern sollten. Aber reicht die Wohngebäudeversicherung? Oder brauchen Sie eine separate PV-Versicherung?
Was die Wohngebäudeversicherung deckt
Fest installierte PV-Anlagen auf dem eigenen Dach sind in der Regel über die Wohngebäudeversicherung mitversichert — gegen Feuer, Sturm, Hagel und Blitzschlag. Das deckt die Hauptrisiken ab.
Was NICHT gedeckt ist:
- Ertragsausfall (wenn die Anlage kaputt ist und keinen Strom produziert)
- Diebstahl (besonders bei Anlagen auf Carports oder Freiflächen)
- Tierbiss (Marder zernagt Kabel)
- Bedienungsfehler / technischer Defekt
- Überspannung (nicht durch direkten Blitz)
Separate Photovoltaikversicherung
| Anbieter | Jährlich ab | Ertragsausfall | Diebstahl | Tierbiss |
|---|---|---|---|---|
| Waldenburger | 60 € | Ja | Ja | Ja |
| VHV | 50 € | Ja | Ja | Ja |
| Mannheimer | 55 € | Ja | Ja | Ja |
| Allianz | 70 € | Ja | Ja | Ja |
Ertragsausfallversicherung
Besonders wichtig bei Einspeisevergütung oder wenn Sie den Strom verkaufen: Wenn die Anlage nach einem Schaden ausfällt, entgehen Ihnen Einnahmen. Die Ertragsausfallversicherung zahlt den entgangenen Ertrag für die Dauer der Reparatur (typisch: 12 Monate Maximum).
Beispiel: 10 kWp-Anlage produziert ca. 10.000 kWh/Jahr. Bei 8,2 Cent Einspeisevergütung = 820 Euro/Jahr. Bei 3 Monaten Ausfall: 205 Euro entgangener Ertrag — bei Eigenverbrauch deutlich mehr.
Wann lohnt sich eine separate PV-Versicherung?
- Ja: Bei Anlagen über 10 kWp
- Ja: Bei Freiflächen- oder Carport-Anlagen (Diebstahlrisiko)
- Ja: Wenn Ertragsausfall finanziell relevant ist
- Nein: Bei kleinen Balkonkraftwerken (0,6-0,8 kWp)
- Prüfen: Ob die Wohngebäudeversicherung bereits PV-Erweiterung bietet
FAQ
Ist die PV-Versicherung steuerlich absetzbar?
Ja, wenn die Anlage gewerblich betrieben wird (Einspeisevergütung). Die Beiträge sind Betriebsausgaben.
Werden Batteriespeicher mitversichert?
Bei den meisten separaten PV-Versicherungen: Ja. Bei der Wohngebäudeversicherung: Oft nicht automatisch. Prüfen und ggf. nachmelden.