Die große Lücke im Rechtsschutz
Wer eine Rechtsschutzversicherung abschließt, geht oft davon aus, damit für alle Eventualitäten gewappnet zu sein. Doch im Familienrecht stößt der Schutz an seine Grenzen. Die meisten Standard-Tarife schließen familienrechtliche Streitigkeiten ausdrücklich aus — Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt, Zugewinnausgleich. Der Grund: Diese Verfahren sind planbar, häufig langwierig und kostenintensiv. Für Versicherer wäre das Risiko zu groß.
Das ist ärgerlich, denn gerade hier können die Kosten enorm werden. Eine einvernehmliche Scheidung kostet je nach Einkommen und Vermögen zwischen 1.500 und 4.000 Euro. Wird über Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensaufteilung gestritten, steigen die Kosten leicht auf 10.000 bis 30.000 Euro.
Was manche Premium-Tarife bieten
Einige Versicherer haben erkannt, dass Familienrecht eine Nachfrage hat, und bieten zumindest Teilleistungen an. Die häufigsten Varianten sind eine kostenlose Erstberatung im Familienrecht, die in vielen gehobenen Tarifen enthalten ist. Der Versicherer übernimmt die Kosten für ein erstes Beratungsgespräch beim Fachanwalt — typischerweise begrenzt auf 250 bis 500 Euro. Das reicht, um die Rechtslage einzuschätzen und das weitere Vorgehen zu planen.
Manche Anbieter haben auch eine Mediationsklausel. Die Versicherung übernimmt die Kosten für eine Mediation in familienrechtlichen Angelegenheiten — eine Alternative zum Gerichtsverfahren, die bei Scheidungen zunehmend genutzt wird.
Vereinzelt gibt es einen Familienrechts-Baustein als Zusatzoption. Wenige Versicherer bieten einen optionalen Baustein an, der die Kosten für familienrechtliche Verfahren bis zu einer Obergrenze übernimmt. Die Prämien für diesen Baustein sind allerdings hoch, und die Wartezeiten betragen oft ein bis zwei Jahre.
Was genau ausgeschlossen ist
Die Ausschlüsse im Familienrecht sind bei den meisten Tarifen umfassend. Nicht versichert sind Scheidungsverfahren inklusive Versorgungsausgleich, Unterhaltsstreitigkeiten für Ehegatten und Kinder, Sorgerechts- und Umgangsrechtsverfahren, Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung sowie Vaterschaftsfeststellung und Adoptionsverfahren.
Der GDV erklärt diesen Ausschluss mit dem sogenannten moralischen Risiko: Wer weiß, dass die Scheidungskosten versichert sind, könnte eher zum Rechtsstreit neigen, als eine einvernehmliche Lösung zu suchen.
Alternativen zum Versicherungsschutz
Wer keinen Rechtsschutz für Familienrecht hat, steht nicht schutzlos da. Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe stehen Personen mit geringem Einkommen zu. Das Amtsgericht prüft die Bedürftigkeit und bewilligt bei Erfolgsaussicht die Übernahme der Kosten durch den Staat.
Anwaltshotlines und Erstberatung bieten eine weitere Möglichkeit. Die gesetzlich geregelte Erstberatungsgebühr beträgt maximal 190 Euro netto. Viele Fachanwälte bieten auch kostenlose Erstgespräche an, um Mandanten zu gewinnen. Die Verbraucherzentrale bietet ebenfalls Rechtsberatung an — deutlich günstiger als ein Fachanwalt, aber mit begrenztem Umfang.
Online-Scheidungsdienste sind eine modernere Option. Plattformen, die Scheidungen online abwickeln, können die Kosten um 30 bis 50 Prozent senken — allerdings nur bei einvernehmlichen Scheidungen.
Praktische Empfehlung
Die Stiftung Warentest empfiehlt, beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung gezielt nach der Erstberatung im Familienrecht zu fragen. Dieses Feature kostet kaum Aufpreis und kann im Ernstfall helfen, die richtigen Weichen zu stellen. Wer eine Scheidung plant, sollte sich frühzeitig über Prozesskostenhilfe informieren — die Einkommensgrenzen sind höher, als viele denken.