Kfz-Versicherung wechseln: Stichtag, Kündigungsfrist und Spartipps

Der Stichtag 30. November

Kfz-Versicherung wechseln: Stichtag und Fristen

Die meisten Kfz-Versicherungen laufen zum Kalenderjahresende aus. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Vertragsende, also ist der 30. November der Stichtag. Ihre Kündigung muss spätestens an diesem Tag beim Versicherer eingegangen sein — nicht abgeschickt, sondern eingegangen.

Verpasst? In manchen Fällen gibt es trotzdem Möglichkeiten zum Wechsel. Nach einer Beitragserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat ab Zugang der Mitteilung. Auch nach einem Schadenfall, bei dem der Versicherer gezahlt hat, können beide Seiten den Vertrag vorzeitig kündigen.

So funktioniert der Wechsel Schritt für Schritt

Zuerst ermitteln Sie Ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Diese steht auf Ihrer letzten Beitragsrechnung oder lässt sich beim Versicherer erfragen. Dann vergleichen Sie Tarife — entweder über Vergleichsportale wie Check24 oder Verivox, oder direkt bei Versicherern und Maklern.

Wichtig beim Vergleich: Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Leistungen. Eine Vollkasko mit 300 Euro Selbstbeteiligung und 150 Euro Selbstbeteiligung bei Teilkasko ist anders zu bewerten als eine mit jeweils 500 Euro.

Haben Sie ein günstigeres Angebot gefunden, kündigen Sie Ihren alten Vertrag schriftlich. Ein kurzes Schreiben reicht: Name, Versicherungsnummer, Kündigung zum nächstmöglichen Termin. Per Einschreiben haben Sie den Nachweis des fristgerechten Zugangs.

Typische Sparpotenziale

Zahlweise: Jährliche Zahlung ist fast immer günstiger als monatliche oder quartalsweise. Der Aufschlag für unterjährige Zahlung beträgt oft 5 bis 10 Prozent.

Werkstattbindung: Wenn Sie sich verpflichten, im Schadenfall eine Partnerwerkstatt des Versicherers zu nutzen, sparen Sie 10 bis 20 Prozent. Für ältere Fahrzeuge durchaus sinnvoll.

Fahrleistung: Wer wenig fährt, zahlt weniger. Geben Sie Ihre tatsächliche Jahresfahrleistung an — nicht eine geschätzte Obergrenze.

Stellplatz: Eine Garage oder ein Stellplatz senkt die Prämie gegenüber einem Straßenstellplatz.

Sonderkündigungsrecht nutzen

Kfz-Versicherung wechseln - Sonderkündigung

Erhöht Ihr Versicherer den Beitrag, ohne dass sich der Leistungsumfang ändert, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Die Frist beträgt einen Monat ab Zugang der Beitragserhöhung. Das gilt auch, wenn sich der Beitrag durch eine Umstufung in der Schadenfreiheitsklasse erhöht — nur wenn Sie tatsächlich mehr zahlen sollen.

Auch nach einem regulierten Schadenfall können Sie kündigen. Die Frist beträgt einen Monat ab Mitteilung der Schadensregulierung. Dieser Weg wird selten genutzt, kann aber sinnvoll sein, wenn Sie nach einem Schaden mit höheren Prämien rechnen.

SF-Klasse beim Wechsel mitnehmen

Ihre Schadenfreiheitsklasse ist Ihr wertvollstes Gut in der Kfz-Versicherung. Je länger Sie schadenfrei fahren, desto günstiger wird es. Die SF-Klasse wird beim Wechsel übernommen — der neue Versicherer fragt beim alten nach und stuft Sie entsprechend ein.

Bei einer Unterbrechung von mehr als zwölf Monaten ohne Versicherungsschutz verfällt die SF-Klasse in der Regel. Achten Sie also darauf, dass zwischen altem und neuem Vertrag keine Lücke entsteht.

Häufige Fehler beim Wechsel

Der häufigste Fehler: Nur auf den Preis schauen. Ein billiger Tarif mit niedrigen Deckungssummen oder hoher Selbstbeteiligung kann im Schadenfall teuer werden. Außerdem vergessen viele, ihre Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Falsche Angaben zur Fahrleistung oder zum Stellplatz können im Schadenfall zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

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Haufig gestellte Fragen

Bis wann muss ich meine Kfz-Versicherung kündigen?
Der Stichtag ist der 30. November. Ihre Kündigung muss an diesem Tag beim Versicherer eingegangen sein, nicht nur abgeschickt.
Kann ich meine SF-Klasse zum neuen Versicherer mitnehmen?
Ja, die Schadenfreiheitsklasse wird beim Wechsel übernommen. Der neue Versicherer holt die Bestätigung beim alten ein.
Was passiert, wenn ich den Stichtag verpasse?
Dann läuft der Vertrag ein weiteres Jahr. Mögliche Auswege: Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung oder nach einem Schadenfall.
Lohnt sich der Wechsel jedes Jahr?
Nicht unbedingt. Aber ein jährlicher Vergleich lohnt sich, denn die Tarife ändern sich ständig. Im Schnitt sparen Wechsler 20 bis 30 Prozent.

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