Was deckt die Teilkasko ab?
Die Teilkaskoversicherung schützt Ihr Fahrzeug gegen Schäden, die Sie nicht selbst verursacht haben. Dazu gehören Diebstahl und Diebstahlversuch, Glasbruch (Windschutzscheibe, Seitenscheiben, Heckscheibe), Wildunfälle mit Haarwild (Rehe, Wildschweine), Brand und Explosion, Sturm, Hagel und Blitzschlag, Überschwemmung und Kurzschluss an der Fahrzeugelektrik.
Viele Tarife erweitern den Schutz mittlerweile auf Zusammenstöße mit allen Tierarten — nicht nur Haarwild. Achten Sie darauf, ob Ihr Tarif auch Marder- und Bisschäden einschließt, einschließlich der Folgeschäden. Denn ein durchgebissener Kühlwasserschlauch kostet schnell über 1.000 Euro.
Welchen zusätzlichen Schutz bietet die Vollkasko?
Die Vollkasko umfasst alle Leistungen der Teilkasko und erweitert sie um zwei wesentliche Punkte: selbstverschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug und Vandalismus. Wird Ihr Auto mutwillig zerkratzt, Reifen zerstochen oder eine Delle eingetreten, zahlt die Vollkasko — die Teilkasko nicht.
Praktisch relevant wird der Unterschied vor allem bei Parkremplern und Auffahrunfällen, die Sie selbst verursachen. Ohne Vollkasko tragen Sie die Reparaturkosten am eigenen Wagen komplett selbst. Bei einem Neuwagen, dessen Frontschaden schnell 5.000 Euro und mehr kostet, kann das ein herber finanzieller Schlag sein.
Was kosten Teilkasko und Vollkasko?
Die Mehrkosten für die Vollkasko gegenüber der Teilkasko hängen stark von Fahrzeugtyp, Typklasse und Schadenfreiheitsrabatt ab. Als Faustregel gilt: Die Vollkasko kostet 50 bis 100 Prozent mehr als die Teilkasko allein. Bei einem Mittelklassewagen mit SF-Klasse 10 sind das oft zwischen 200 und 400 Euro pro Jahr Unterschied.
Allerdings profitieren Vollkasko-Versicherte von der Schadenfreiheitsstaffel: Wer jahrelang schadenfrei fährt, erhält erhebliche Rabatte. In der Teilkasko gibt es diese Staffel nicht — dort zahlen alle Versicherten den gleichen Grundbeitrag, unabhängig von der Schadenshistorie.
Wann lohnt sich die Vollkasko?
Die Stiftung Warentest empfiehlt Vollkasko in folgenden Situationen: bei Neuwagen und jungen Gebrauchtwagen (bis etwa fünf Jahre), bei Leasingfahrzeugen (der Leasinggeber schreibt sie häufig vor), bei Fahrzeugen mit hohem Wiederbeschaffungswert und wenn Sie in einer Gegend mit hohem Vandalismusrisiko parken.
Ab einem Fahrzeugalter von etwa sechs Jahren übersteigt die Vollkasko-Prämie häufig den Nutzen. Dann lohnt sich der Wechsel zur Teilkasko — oder bei sehr alten Fahrzeugen der Verzicht auf Kasko zugunsten der reinen Haftpflicht.
GAP-Deckung bei Leasingfahrzeugen
Wer ein Auto least, sollte die GAP-Deckung kennen: Bei einem Totalschaden oder Diebstahl ersetzt die Kasko den Wiederbeschaffungswert, der oft unter dem noch offenen Leasingbetrag liegt. Die GAP-Versicherung schließt diese Differenz. Einige Vollkasko-Tarife enthalten sie bereits, bei anderen muss sie separat vereinbart werden.
Selbstbeteiligung richtig wählen
Gängige Selbstbeteiligungen sind 150 Euro in der Teilkasko und 300 Euro in der Vollkasko. Höhere Eigenanteile senken die Prämie, lohnen sich aber nur, wenn Sie selten Schäden melden. Wer in einer hagelgefährdeten Region wohnt und regelmäßig Wildunfälle hat, fährt mit einer niedrigen Selbstbeteiligung besser — trotz der höheren Prämie.
Die Verbraucherzentrale rät: Rechnen Sie die Ersparnis durch eine höhere Selbstbeteiligung gegen die Wahrscheinlichkeit eines Schadenfalls auf. Zwei bis drei schadenfreie Jahre gleichen den höheren Eigenanteil in der Regel aus.
Wann Sie von Vollkasko auf Teilkasko wechseln sollten
Der Schwellenwert liegt nach GDV-Empfehlung bei einem Fahrzeugwert von etwa 4.000 Euro. Liegt der Wiederbeschaffungswert darunter, übersteigt die Vollkasko-Prämie über wenige Jahre den Wert des Fahrzeugs. Prüfen Sie jedes Jahr, ob der Restwert Ihres Autos den Vollkasko-Schutz noch rechtfertigt.