Warum Pferdehalter eine Haftpflicht brauchen
Pferde sind groß, schwer und als Fluchttiere unberechenbar. Ein scheuendes Pferd auf einer Landstraße kann einen schweren Verkehrsunfall verursachen. Ein Tritt oder Biss kann zu erheblichen Verletzungen führen. Und wie bei Hunden gilt auch für Pferde: Der Halter haftet verschuldensunabhängig für alle Schäden, die sein Tier verursacht — das ergibt sich aus der Tierhalterhaftung nach § 833 BGB.
Die Schadenssummen bei Pferdeunfällen sind oft besonders hoch. Ein Verkehrsunfall durch ein ausgebrochenes Pferd kann Hunderttausende Euro an Schäden verursachen. Personenschäden mit dauerhaften Folgen erreichen leicht siebenstellige Beträge. Ohne Pferdehaftpflicht haftet der Halter mit seinem gesamten Privatvermögen — eine existenzbedrohende Situation.
Was die Pferdehaftpflicht abdeckt
Die Versicherung übernimmt alle Schadenersatzforderungen, die Dritte wegen Schäden durch das versicherte Pferd stellen. Personenschäden wie Verletzungen durch Tritte, Bisse oder Stürze vom Pferd sind abgedeckt, ebenso Sachschäden wie beschädigte Fahrzeuge, Zäune oder Stallungen. Vermögensschäden, die aus Personen- oder Sachschäden resultieren, fallen ebenfalls unter den Schutz. Und die passive Rechtsschutzfunktion — die Abwehr unberechtigter Forderungen — ist wie bei jeder Haftpflichtversicherung enthalten.
Besonders wichtig sind bei der Pferdehaftpflicht die sogenannten Flurschäden: Wenn Ihr Pferd ausbricht und über ein fremdes Feld galoppiert, können erhebliche landwirtschaftliche Schäden entstehen. Gute Tarife decken diese Flurschäden explizit ab.
Reiter und Fremdreiter mitversichern
Ein häufig unterschätzter Punkt: Wenn eine andere Person Ihr Pferd reitet — ob Reitbeteiligung, Freund oder Reitlehrer — und dabei ein Schaden entsteht, haftet der Pferdehalter. Gute Tarife schließen das Fremdreiterrisiko ein. Das bedeutet: Auch wenn ein Dritter auf Ihrem Pferd sitzt und einen Schaden verursacht, zahlt Ihre Versicherung.
Die Stiftung Warentest empfiehlt, bei der Tarifwahl besonders auf die Fremdreiter-Klausel zu achten. Viele Pferdehalter haben Reitbeteiligungen oder lassen ihr Pferd gelegentlich von Freunden reiten — ohne Fremdreiter-Schutz besteht eine gefährliche Lücke.
Was die Pferdehaftpflicht kostet
Die Prämien liegen für ein Pferd bei 50 bis 150 Euro pro Jahr. Ponys sind etwas günstiger. Bei mehreren Pferden gibt es oft Rabatte. Die Kosten hängen von der Deckungssumme, dem Leistungsumfang und dem Versicherer ab. Die Verbraucherzentrale empfiehlt eine Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro — bei Pferden, die in der Nähe von Straßen gehalten werden, eher 10 Millionen.
Worauf Sie beim Tarif achten sollten
Reitbeteiligung: Die Reitbeteiligung sollte namentlich oder pauschal im Vertrag eingeschlossen sein. Das schützt sowohl den Halter als auch die Reitbeteiligung.
Turniere und Veranstaltungen: Wenn Ihr Pferd an Turnieren, Paraden oder anderen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, sollte der Tarif auch hierfür Schutz bieten.
Weidegang und Offenstall: Pferde in Offenstallhaltung oder auf Weiden können leichter ausbrechen. Prüfen Sie, ob Schäden durch ausgebrochene Pferde gedeckt sind — bei guten Tarifen ist das selbstverständlich.
Fohlen: Fohlen der versicherten Stute sind meist bis zum Absetzalter beitragsfrei mitversichert. Danach benötigen sie eine eigene Police.
Kutschfahrten: Wer sein Pferd vor eine Kutsche spannt, braucht eine erweiterte Deckung für Gespanne. Nicht alle Standardtarife schließen das ein.
Pferdehaftpflicht und Pferdekrankenversicherung
Die Pferdehaftpflicht deckt Schäden, die Ihr Pferd Dritten zufügt. Schäden am Pferd selbst — Koliken, Lahmheiten, Operationen — sind nicht versichert. Dafür gibt es die Pferdekranken- oder Pferde-OP-Versicherung. Beide Policen ergänzen sich, ersetzen sich aber nicht. Der GDV empfiehlt, zuerst die Haftpflicht abzuschließen und dann, je nach finanzieller Möglichkeit, eine Kranken- oder OP-Versicherung hinzuzufügen.