BU-Risikoprüfung: Gesundheitsfragen richtig beantworten

Was bei der Risikoprüfung passiert

BU-Risikoprüfung: Gesundheitsfragen richtig beantworten

Bevor ein Versicherer eine Berufsunfähigkeitsversicherung anbietet, prüft er das individuelle Risiko des Antragstellers. Das geschieht über einen Fragenkatalog zu Gesundheit, Beruf und Hobbys. Die Antworten bestimmen, ob der Antrag angenommen wird — und zu welchen Konditionen.

Die Risikoprüfung ist keine Formalität. Die Versicherer nehmen die Antworten ernst und gleichen sie im Leistungsfall mit den Krankenakten ab. Wer bei den Gesundheitsfragen schummelt, riskiert den Verlust des gesamten Versicherungsschutzes — selbst Jahre nach Vertragsabschluss.

Die typischen Gesundheitsfragen

Die Fragen variieren je nach Versicherer, folgen aber einem ähnlichen Muster. Abgefragt werden ambulante ärztliche Behandlungen, Untersuchungen und Beratungen der letzten fünf Jahre. Stationäre Behandlungen der letzten zehn Jahre. Psychotherapeutische Behandlungen — bei manchen Versicherern sogar ohne Zeitbegrenzung. Laufende Medikamenteneinnahme. Bekannte Diagnosen und chronische Erkrankungen. Körpergröße und Gewicht zur BMI-Berechnung. Raucher- oder Nichtraucherstatus. Und Drogenkonsum einschließlich Alkohol.

Die Zeiträume sind wichtig: Fragen, die sich auf die letzten fünf Jahre beziehen, müssen nur für diesen Zeitraum beantwortet werden. Was davor lag, muss nicht angegeben werden — vorausgesetzt, die Frage ist klar auf den Zeitraum begrenzt.

Worauf die Versicherer besonders achten

Bestimmte Diagnosen und Behandlungen führen fast automatisch zu Problemen. Psychische Erkrankungen wie Depression, Burnout oder Angststörung sind der häufigste Ablehnungsgrund. Erkrankungen des Rückens wie Bandscheibenvorfall, chronische Rückenschmerzen oder Skoliose führen oft zu Ausschlüssen. Übergewicht ab einem BMI von 30 kann zu Risikoaufschlägen führen. Und bestimmte Sportarten wie Motorradrennen, Tauchen tiefer als 40 Meter oder Kampfsport werden ebenfalls kritisch bewertet.

Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass nicht jede Vorerkrankung automatisch zur Ablehnung führt. Viele Versicherer bieten individuelle Lösungen an — Ausschlüsse bestimmter Erkrankungen oder Risikoaufschläge. Ein spezialisierter Makler kann einschätzen, welche Versicherer bei welchen Vorerkrankungen die besten Chancen bieten.

Die anonyme Risikovoranfrage

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Wird ein BU-Antrag abgelehnt, wird das bei manchen Versicherern in einer Sonderwagnisdatei vermerkt. Das kann künftige Anträge bei anderen Versicherern erschweren. Die BaFin empfiehlt daher, vor dem formellen Antrag eine anonyme Risikovoranfrage zu stellen.

Bei der anonymen Voranfrage werden die Gesundheitsdaten ohne Namensnennung an mehrere Versicherer geschickt. Diese geben ein vorläufiges Votum ab — Annahme, Annahme mit Zuschlag, Annahme mit Ausschluss oder Ablehnung. Erst wenn ein akzeptables Angebot vorliegt, wird der formelle Antrag gestellt. Spezialisierte Versicherungsmakler bieten diesen Service an.

Vorvertragliche Anzeigepflicht: Was Sie wissen müssen

Die vorvertragliche Anzeigepflicht verpflichtet Sie, alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Falsche oder unvollständige Angaben können schwerwiegende Folgen haben. Bei Vorsatz kann der Versicherer innerhalb von zehn Jahren vom Vertrag zurücktreten. Bei grober Fahrlässigkeit innerhalb von fünf Jahren. Nach Ablauf dieser Fristen kann der Versicherer den Vertrag nicht mehr anfechten — außer bei arglistiger Täuschung, die hat keine Verjährung.

Die Verbraucherzentrale rät: Beantworten Sie jede Frage ehrlich, auch wenn Sie befürchten, dass die Antwort zu Problemen führt. Besorgen Sie sich im Zweifelsfall Ihre Krankenakte beim Arzt und gleichen Sie die Angaben ab. Lieber einen Zuschlag oder Ausschluss in Kauf nehmen als den gesamten Schutz riskieren.

Vereinfachte Gesundheitsfragen

Manche Versicherer bieten für bestimmte Berufsgruppen — insbesondere Beamte und Akademiker — vereinfachte Gesundheitsfragen an. Statt 20 detaillierter Fragen gibt es nur drei bis fünf Kernfragen. Das erleichtert den Abschluss erheblich. Der GDV weist darauf hin, dass solche Aktionen zeitlich begrenzt sind und es sich lohnt, nach solchen Sonderaktionen zu fragen.

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Haufig gestellte Fragen

Muss ich eine Psychotherapie bei den Gesundheitsfragen angeben?
Ja, wenn die Frage den relevanten Zeitraum abdeckt. Verschweigen Sie keine Therapie — die Versicherer können die Krankenakte im Leistungsfall einsehen.
Was passiert, wenn ich eine Vorerkrankung vergesse anzugeben?
Bei unbeabsichtigtem Vergessen kann der Versicherer den Vertrag innerhalb von fünf Jahren anpassen. Bei bewusstem Verschweigen droht der Rücktritt vom Vertrag — auch nach Jahren.
Kann ich die BU trotz Rückenproblemen abschließen?
Oft ja, aber mit einem Ausschluss für Wirbelsäulenerkrankungen oder einem Risikozuschlag. Eine anonyme Voranfrage zeigt, welche Versicherer die besten Konditionen bieten.
Wie lange muss ich Gesundheitsfragen beantworten?
Die Fragezeiträume variieren je nach Versicherer. Üblich sind 5 Jahre für ambulante Behandlungen und 10 Jahre für stationäre Aufenthalte. Fragen ohne Zeitbegrenzung betreffen meist HIV, Sucht und bestimmte schwere Erkrankungen.

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