Pflegeversicherung Beiträge 2026
Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung beträgt 2026 3,6 % des Bruttoeinkommens. Kinderlose zahlen einen Zuschlag von 0,6 %, also insgesamt 4,2 %.
Beitragssätze 2026 im Überblick
| Personengruppe | Beitragssatz 2026 |
|---|---|
| Allgemeiner Satz | 3,6 % |
| Kinderlose (ab 23 Jahren) | 4,2 % |
| Eltern mit 1 Kind | 3,6 % |
| Eltern mit 2+ Kindern | ab 3,35 % |
| Rentner (halber Beitrag) | 1,8 % |
Wer zahlt was?
Bei Arbeitnehmern wird der Beitrag hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt, ausgenommen der Kinderlosenzuschlag, den Arbeitnehmer allein tragen.
Beitragsbemessungsgrenze 2026
Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 bei 5.512,50 EUR monatlich (66.150 EUR jährlich). Einkommen darüber hinaus ist beitragsfrei.
Häufige Fragen
Ab wann gilt man als kinderlos für den Pflegeversicherungsbeitrag?
Der Kinderlosenzuschlag von 0,6 % gilt ab dem 23. Lebensjahr für alle Versicherten ohne Kinder. Eltern mit mindestens einem Kind sind davon befreit.
Kann man in eine private Pflegeversicherung wechseln?
Privatversicherte müssen eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Ein Wechsel von GKV zu PKV ist an Einkommensgrenzen geknüpft (Jahresarbeitsentgeltgrenze 2026: 73.800 EUR).