Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Bruchteil der tatsächlichen Pflegekosten. Bei Pflegegrad 3 zahlt die Pflegekasse maximal 1.612 Euro im Monat für stationäre Pflege — ein Pflegeheimplatz kostet aber 3.000 bis 4.500 Euro. Die Differenz zahlen Sie selbst. Eine Pflegezusatzversicherung kann diese Lücke schließen.
Die Pflegelücke in Zahlen
| Pflegegrad | Pflegekasse (stationär) | Durchschnittliche Kosten | Monatliche Lücke |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 770 € | 2.500-3.500 € | 1.730-2.730 € |
| Pflegegrad 3 | 1.262 € | 3.000-4.000 € | 1.738-2.738 € |
| Pflegegrad 4 | 1.775 € | 3.500-4.500 € | 1.725-2.725 € |
| Pflegegrad 5 | 2.005 € | 3.500-5.000 € | 1.495-2.995 € |
Bei durchschnittlich 4 Jahren Pflegebedürftigkeit summiert sich die Lücke auf 80.000 bis 130.000 Euro. Ohne private Vorsorge müssen Kinder oder das Vermögen einspringen.
Arten der Pflegezusatzversicherung
| Typ | Monatlich ab | Leistung | Flexibilität |
|---|---|---|---|
| Pflegetagegeld | 20-80 € | Fester Betrag pro Tag (z.B. 50 €/Tag) | Frei verwendbar |
| Pflegekostenversicherung | 30-100 € | Erstattung tatsächlicher Kosten | Nur für Pflege |
| Pflege-Bahr (staatlich gefördert) | 10+ € | Mindestens 600 €/Monat bei PG5 | 60 € Förderung/Jahr |
| Pflegerentenversicherung | 40-150 € | Monatliche Rente bei Pflegebedarf | Frei verwendbar |
Pflege-Bahr: Die geförderte Variante
Seit 2013 fördert der Staat private Pflegevorsorge mit 60 Euro/Jahr (5 Euro/Monat). Voraussetzung: Mindestbeitrag 10 Euro/Monat. Das klingt attraktiv — die Leistungen der Pflege-Bahr-Tarife sind aber mager. Bei Pflegegrad 5 gibt es mindestens 600 Euro/Monat — die Pflegelücke ist damit nicht annähernd geschlossen.
Mein Fazit: Pflege-Bahr als Basis + eigenfinanziertes Pflegetagegeld als Ergänzung ist eine sinnvolle Kombination.
Wann abschließen?
Je früher, desto günstiger. Mit 30 Jahren zahlen Sie für ein Pflegetagegeld von 50 Euro/Tag ca. 25 Euro/Monat. Mit 50 Jahren: 50-80 Euro/Monat. Ab 60: Oft nicht mehr versicherbar oder extrem teuer.
FAQ
Werden Vorerkrankungen bei der Pflegezusatzversicherung geprüft?
Beim Pflegetagegeld und der Pflegekostenversicherung: Ja, Gesundheitsfragen. Bei Pflege-Bahr: Nein, Aufnahmegarantie (aber oft Wartezeit von 5 Jahren).
Kann ich die Pflegezusatzversicherung steuerlich absetzen?
Ja, als Sonderausgabe. Der Höchstbetrag ist aber meist schon durch andere Versicherungen ausgeschöpft.
Was ist, wenn ich die Beiträge im Alter nicht mehr zahlen kann?
Die meisten Tarife bieten eine Beitragsfreistellung an. Sie zahlen dann keine Beiträge mehr, erhalten aber reduzierte Leistungen.