Die Lücke der gesetzlichen Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt nur bei Arbeitsunfällen und auf dem Weg zur Arbeit. Was viele nicht wissen: Rund 70 Prozent aller Unfälle passieren in der Freizeit, im Haushalt oder beim Sport. Ein Sturz von der Leiter beim Fensterputzen, ein Skiunfall im Urlaub, ein Fahrradunfall am Wochenende — die gesetzliche Unfallversicherung zahlt hier nicht.
Die private Unfallversicherung schließt diese Lücke. Sie gilt rund um die Uhr, weltweit und unabhängig davon, ob der Unfall beruflich oder privat passiert. Die Hauptleistung ist eine Kapitalzahlung oder Rente bei dauerhafter Invalidität nach einem Unfall.
Welche Leistungen die Unfallversicherung bietet
Invaliditätsleistung: Die Kernleistung. Bei dauerhafter Beeinträchtigung nach einem Unfall zahlt die Versicherung eine Kapitalleistung, deren Höhe vom Invaliditätsgrad abhängt. Eine Grundsumme von 100.000 Euro und eine Progression von 350 Prozent bedeuten: Bei Vollinvalidität erhalten Sie 350.000 Euro.
Unfallrente: Einige Tarife bieten zusätzlich eine monatliche Rente ab einem bestimmten Invaliditätsgrad, typisch ab 50 Prozent. Die Rente wird lebenslang gezahlt und kann 500 bis 2.000 Euro monatlich betragen.
Krankenhaustagegeld: Tägliche Zahlung während eines stationären Krankenhausaufenthalts nach einem Unfall, typisch 20 bis 50 Euro pro Tag.
Todesfallleistung: Eine Einmalzahlung an die Hinterbliebenen, wenn der Versicherte an den Unfallfolgen stirbt. Typisch sind 10.000 bis 50.000 Euro.
Wie der Invaliditätsgrad berechnet wird
Die Versicherer nutzen die sogenannte Gliedertaxe. Sie ordnet jedem Körperteil einen festen Invaliditätswert zu: ein Arm im Schultergelenk gilt als 70 Prozent, ein Auge als 50 Prozent, ein Daumen als 20 Prozent, das Gehör auf einem Ohr als 30 Prozent. Bei teilweiser Funktionseinschränkung wird anteilig berechnet.
Die Gliedertaxe variiert zwischen den Versicherern. Gute Tarife bieten eine verbesserte Gliedertaxe mit höheren Werten, was im Leistungsfall deutlich mehr Geld bedeutet.
Was die Unfallversicherung nicht abdeckt
Der wichtigste Punkt: Krankheiten sind nicht versichert. Wenn Sie durch einen Bandscheibenvorfall, einen Herzinfarkt oder eine psychische Erkrankung berufsunfähig werden, zahlt die Unfallversicherung nicht. Da rund 90 Prozent aller Berufsunfähigkeitsfälle durch Krankheiten verursacht werden, ist die Unfallversicherung kein Ersatz für eine BU-Versicherung.
Außerdem ausgeschlossen sind in der Regel Unfälle unter Alkoholeinfluss ab einer bestimmten Promillegrenze, Unfälle bei der Ausübung von Straftaten, und Unfälle durch Kriegsereignisse oder Kernenergie.
Für wen ist die Unfallversicherung sinnvoll?
Die Unfallversicherung eignet sich besonders für Kinder, die keinen BU-Schutz haben, als Ergänzung zur BU für sportlich aktive Menschen, für Senioren, die keine BU mehr abschließen können, und für Hausfrauen und -männer ohne eigenes Einkommen. Die Stiftung Warentest betont: Die Unfallversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung, aber kein Ersatz für die Absicherung der Arbeitskraft.
Was die Unfallversicherung kostet
Die Beiträge hängen von der Grundsumme, der Progression, dem Beruf und den gewählten Zusatzleistungen ab. Ein Richtwert: Für eine Grundsumme von 100.000 Euro mit 350 Prozent Progression zahlen Sie als Büroangestellter 100 bis 200 Euro pro Jahr. Handwerker zahlen mehr. Kinder sind oft günstiger zu versichern.