Den Versicherungswechsel planen die meisten zum Jahresende — besonders bei der KFZ-Versicherung. Aber jede Versicherungsart hat eigene Fristen und Regeln. Wer zu spät kündigt, sitzt ein weiteres Jahr fest. Hier der komplette Guide für alle wichtigen Versicherungsarten.
Kündigungsfristen nach Versicherungsart
| Versicherung | Frist | Stichtag |
|---|---|---|
| KFZ-Versicherung | 1 Monat | 30. November (für 1. Januar) |
| Haftpflichtversicherung | 3 Monate | Zum Vertragsende |
| Hausratversicherung | 3 Monate | Zum Vertragsende |
| Wohngebäudeversicherung | 3 Monate | Zum Vertragsende |
| Rechtsschutzversicherung | 3 Monate | Zum Vertragsende |
| BU-Versicherung | 3 Monate | Zum Vertragsende (NICHT empfohlen!) |
| Krankenversicherung (GKV) | 2 Monate | Zum Monatsende (nach 18 Mon. Bindung) |
Sonderkündigungsrecht
In folgenden Fällen können Sie außerordentlich kündigen:
- Beitragserhöhung: 1 Monat ab Mitteilung der Erhöhung
- Nach einem Schadensfall: Innerhalb von 1 Monat nach Regulierung
- Leistungskürzung: Wenn der Versicherer Leistungen reduziert
- Verkauf des versicherten Gegenstands: Auto verkauft → KFZ-Versicherung endet automatisch
BU-Versicherung NICHT kündigen!
Warnung: Die Kündigung einer BU-Versicherung ist fast immer ein Fehler. Sie verlieren Ihren Gesundheitsstatus von damals, bekommen nie wieder die gleichen Konditionen, und die eingezahlten Beiträge sind verloren. Wenn Sie die Beiträge reduzieren müssen: BU-Rente senken oder beitragsfrei stellen — aber NICHT kündigen.
KFZ-Versicherung: Der 30. November
Der wichtigste Stichtag für Autofahrer: Bis zum 30. November muss die Kündigung beim alten Versicherer eingegangen sein, damit der Wechsel zum 1. Januar greift. Tipp: Per Einschreiben schicken und mindestens 1 Woche vorher absenden.