Reiserücktrittsversicherung: Schutz vor teuren Stornierungen

Wann eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll ist

Reiserücktrittsversicherung: Schutz vor teuren Stornierungen

Die Faustregel ist simpel: Je teurer die Reise, desto sinnvoller die Versicherung. Bei einer Pauschalreise für 500 Euro kann man das Risiko selbst tragen. Bei einer Kreuzfahrt für 5.000 Euro oder einer Fernreise für 8.000 Euro sieht das anders aus — die Stornogebühren betragen je nach Zeitpunkt bis zu 100 Prozent des Reisepreises.

Die Stiftung Warentest empfiehlt eine Reiserücktrittsversicherung ab einem Reisepreis von 1.000 Euro. Die Prämie beträgt typischerweise 3 bis 5 Prozent des Reisepreises — bei einer 3.000-Euro-Reise also 90 bis 150 Euro. Ein überschaubarer Betrag, wenn man bedenkt, dass bei einer kurzfristigen Stornierung mehrere tausend Euro auf dem Spiel stehen.

Welche Gründe die Versicherung akzeptiert

Nicht jede Absage führt zur Erstattung. Versichert sind in der Regel unerwartet schwere Erkrankungen des Versicherten oder naher Angehöriger, schwere Unfallverletzungen, Tod eines nahen Angehörigen, unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes, erheblicher Sachschaden am Eigentum durch Brand, Einbruch oder Elementarereignisse, und bei manchen Tarifen auch Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen.

Nicht versichert sind dagegen Reiseunlust oder Angst vor dem Fliegen, Streit mit dem Reisepartner, berufliche Termine die dazwischenkommen, bekannte Vorerkrankungen ohne unerwartete Verschlechterung und Reisewarnungen des Auswärtigen Amts, sofern sie bei Buchung schon bestanden.

Reiserücktritt vs. Reiseabbruch

Ein wichtiger Unterschied, den viele übersehen: Die Reiserücktrittsversicherung greift vor Reiseantritt. Müssen Sie die Reise nach Antritt abbrechen — etwa wegen einer Erkrankung am Urlaubsort —, brauchen Sie eine Reiseabbruchversicherung. Viele gute Tarife kombinieren beides in einer Police.

Die Reiseabbruchversicherung erstattet den nicht genutzten Teil der Reise und übernimmt gegebenenfalls die Kosten für eine vorzeitige Rückreise. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, immer die Kombination aus Rücktritt und Abbruch zu wählen — der Aufpreis ist gering.

Jahrespolice vs. Einzelpolice

Reiserücktrittsversicherung: Schutz vor teuren Stornierungen - illustration

Wer mehrfach im Jahr verreist, fährt mit einer Jahrespolice günstiger. Sie kostet zwischen 50 und 150 Euro pro Jahr und deckt alle Reisen innerhalb des Versicherungsjahres ab — meist mit einer maximalen Reisepreis-Grenze pro Reise. Ab zwei Reisen pro Jahr lohnt sich die Jahrespolice fast immer.

Die Einzelpolice wird direkt bei der Reisebuchung abgeschlossen und deckt nur diese eine Reise ab. Sie ist prozentual teurer als die Jahrespolice, aber für Gelegenheitsreisende die flexiblere Wahl.

Selbstbeteiligung und Stornostaffel

Manche Tarife haben eine Selbstbeteiligung von 20 Prozent der Stornokosten. Das senkt die Prämie, kann aber bei teuren Reisen empfindlich ins Geld gehen. Bei einer 5.000-Euro-Reise mit 80 Prozent Stornogebühr und 20 Prozent Selbstbeteiligung bleiben 800 Euro an Ihnen hängen. Die Stiftung Warentest empfiehlt Tarife ohne Selbstbeteiligung.

Die Stornostaffel der Reiseveranstalter bestimmt, wie viel Sie bei Stornierung zahlen müssen: Bis 30 Tage vor Reisebeginn oft nur 20 bis 30 Prozent, ab 14 Tage vorher 50 bis 75 Prozent, und bei Nichtantritt 80 bis 100 Prozent. Je kurzfristiger die Absage, desto wertvoller die Versicherung.

Krankmeldung und Nachweise

Im Schadenfall müssen Sie die Reiseunfähigkeit durch ein ärztliches Attest nachweisen. Der GDV empfiehlt, sofort nach Bekanntwerden des Stornierungsgrundes den Versicherer zu informieren und die Reise zu stornieren. Verzögerungen können zu Leistungskürzungen führen, weil die Stornokosten mit jedem Tag steigen.

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Haufig gestellte Fragen

Kann ich die Reiserücktrittsversicherung auch nach der Buchung noch abschließen?
Ja, bei den meisten Versicherern bis 30 Tage vor Reisebeginn. Manche bieten den Abschluss auch noch bis 14 Tage vorher an. Achten Sie auf die Fristen in den Bedingungen.
Zahlt die Versicherung auch bei Jobverlust?
Ja, eine unerwartete betriebsbedingte Kündigung ist in der Regel ein versicherter Rücktrittsgrund. Eine Eigenkündigung zählt dagegen nicht.
Sind auch die Reisekosten meiner Mitreisenden versichert?
Nur wenn sie im gleichen Vertrag mitversichert sind. Bei Familientarifen gilt der Schutz für alle eingeschlossenen Personen. Freunde und Bekannte müssen eigene Policen haben.
Gilt die Reiserücktrittsversicherung auch bei Pandemien?
Eine eigene Erkrankung ist versichert, auch wenn sie durch ein Pandemie-Virus verursacht wird. Reisewarnungen oder Quarantäneanordnungen ohne eigene Erkrankung sind dagegen bei vielen Tarifen ausgeschlossen.

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