Warum viele ihre Lebensversicherung kündigen wollen
Die Gründe sind vielfältig: enttäuschende Renditeprognosen, finanzielle Engpässe, geänderte Lebensumstände oder schlicht das Gefühl, das Geld besser anlegen zu können. Laut GDV werden jedes Jahr Hunderttausende Lebensversicherungen vorzeitig aufgelöst. Doch in vielen Fällen ist die Kündigung die teuerste Lösung — und es gibt bessere Wege.
Was Sie bei einer Kündigung verlieren
Der Rückkaufswert, den Sie bei einer Kündigung erhalten, ist fast immer niedriger als die Summe der eingezahlten Beiträge. Das liegt an den Abschlusskosten, die in den ersten Jahren von den Beiträgen abgezogen werden und dem Versicherungsschutz, der ebenfalls vom Beitrag finanziert wird. In den ersten fünf Jahren kann der Rückkaufswert bis zu 50 Prozent unter den eingezahlten Beiträgen liegen.
Dazu kommen steuerliche Nachteile: Bei Verträgen nach 2005 müssen die Erträge bei Kündigung vor dem 62. Lebensjahr oder bei einer Laufzeit unter zwölf Jahren voll versteuert werden. Bei Altverträgen vor 2005 kann die Steuerfreiheit verloren gehen.
Und nicht zuletzt: Mit der Kündigung verlieren Sie den Todesfallschutz. Wenn Sie diesen noch brauchen, müssen Sie eine neue Risikolebensversicherung abschließen — möglicherweise zu höheren Konditionen, weil Sie älter geworden sind.
Alternative 1: Beitragsfreistellung
Die Beitragsfreistellung ist in den meisten Fällen die bessere Wahl als die Kündigung. Sie zahlen keine Beiträge mehr, der Vertrag läuft mit einer reduzierten Versicherungssumme weiter. Das bereits angesparte Kapital wird weiter verzinst, und die steuerlichen Vorteile bleiben erhalten.
Die Stiftung Warentest empfiehlt die Beitragsfreistellung vor allem bei Altverträgen mit hohem Garantiezins. Dort arbeitet das vorhandene Kapital mit 3 oder 4 Prozent Garantiezins weiter — besser als die meisten aktuellen Anlagealternativen.
Alternative 2: Verkauf an einen Policenaufkäufer
Policenaufkäufer kaufen Lebensversicherungen zu einem Preis, der über dem Rückkaufswert liegt — typischerweise 2 bis 5 Prozent mehr. Der Aufkäufer zahlt die restlichen Beiträge und kassiert die Ablaufleistung. Das lohnt sich für den Aufkäufer bei Altverträgen mit hohen Garantiezinsen.
Die Verbraucherzentrale rät, mindestens drei Angebote einzuholen und diese mit dem Rückkaufswert zu vergleichen. Seriöse Aufkäufer sind im Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL) organisiert.
Alternative 3: Policendarlehen
Wenn Sie kurzfristig Geld brauchen, können Sie ein Darlehen auf Ihre Lebensversicherung aufnehmen. Das Versicherungsunternehmen leiht Ihnen Geld gegen den Rückkaufswert als Sicherheit. Die Zinsen sind oft günstig, und der Versicherungsschutz bleibt bestehen. Diese Option wird von der BaFin als Alternative zur Kündigung bei vorübergehenden finanziellen Engpässen empfohlen.
Alternative 4: Teilkündigung
Einige Versicherer ermöglichen eine Teilkündigung: Sie ziehen einen Teil des Guthabens ab und führen den Vertrag mit reduzierter Summe weiter. Das ist ein Kompromiss zwischen Kündigung und Beitragsfreistellung.
Wann eine Kündigung tatsächlich sinnvoll ist
Eine Kündigung kann sich lohnen, wenn der Vertrag erst wenige Jahre läuft und die Abschlusskosten bereits vollständig verrechnet sind. Auch wenn der Garantiezins niedrig ist und Sie das Geld in eine renditestarke Anlage umschichten möchten, kann die Kündigung die richtige Entscheidung sein. Oder wenn der Todesfallschutz nicht mehr benötigt wird, weil die Kinder finanziell unabhängig sind und kein Immobilienkredit mehr läuft.
Berechnen Sie vor der Kündigung immer: Rückkaufswert minus Steuernachzahlung minus Kosten für eine neue Risikolebensversicherung (falls nötig) = tatsächlicher Nettoerlös. Nur wenn dieser Betrag sinnvoll reinvestiert werden kann, ist die Kündigung wirtschaftlich klug.
So kündigen Sie richtig
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Fordern Sie vorher den aktuellen Rückkaufswert an — der Versicherer ist zur Auskunft verpflichtet. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat zum Ende der Versicherungsperiode. Der Rückkaufswert wird innerhalb von zwei Wochen nach Wirksamkeit der Kündigung ausgezahlt.