Wie viel Pflegeversicherung zieht Ihnen 2026 tatsächlich vom Brutto ab? Zahlen eintragen, Ergebnis lesen – die Formel dahinter steht direkt daneben, falls Sie nachrechnen wollen.
Schnellantwort: 2026 liegt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung bei 3,6 % (mit Kindern) bzw. 4,2 % (kinderlos, ab 23 Jahren). Angestellte zahlen die Hälfte des Grundbeitrags (1,8 %) selbst, der Arbeitgeber übernimmt den Rest. Rentner und Selbstständige tragen ihren Beitrag komplett allein.
Rechner: Ihr Pflegeversicherungsbeitrag 2026
Stand: Oktober 2026. Werte nach § 55 SGB XI und den Rechengrößen 2026. Nicht abgebildet: Minijobs, Übergangsbereich (Midijob), Versorgungsbezüge, Beihilfeberechtigte und private Pflegepflichtversicherung. Ersetzt keine Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Wie wird gerechnet? Die Formel in Worten
Der Rechner multipliziert Ihr Brutto (gekappt an der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat) mit Ihrem persönlichen Satz. Dieser setzt sich zusammen aus dem Grundbeitrag von 3,6 %, plus 0,6 Punkten Kinderlosenzuschlag, wenn Sie über 23 sind und keine Kinder haben, minus 0,25 Punkten je weiterem Kind unter 25 ab dem zweiten Kind (Deckel bei 2,6 %) – Rechtsgrundlage ist § 55 SGB XI. Angestellte ziehen davon den Arbeitgeberanteil ab (1,8 %, in Sachsen 1,3 %); Rentner und Selbstständige behalten den vollen Satz für sich, denn § 59 SGB XI sieht für sie keine Teilung vor.
| Situation | Satz gesamt | Ihr Anteil (Angestellte) | Rentner (trägt allein) |
|---|---|---|---|
| Kinderlos, ab 23 Jahren | 4,2 % | 2,4 % | 4,2 % |
| 1 Kind (gleich welchen Alters) | 3,6 % | 1,8 % | 3,6 % |
| 2 Kinder unter 25 | 3,35 % | 1,55 % | 3,35 % |
| 3 Kinder unter 25 | 3,1 % | 1,3 % | 3,1 % |
| 5 oder mehr Kinder unter 25 | 2,6 % | 0,8 % | 2,6 % |
Werte außerhalb Sachsens; der Arbeitgeberanteil liegt dort einheitlich bei 1,8 %.
Mehr Hintergrund zu Ihrem Ergebnis
Dieser Rechner liefert die Zahl. Wer wissen will, warum Rentner den Beitrag allein tragen müssen, wie die Beitragsbemessungsgrenze 2026 zustande kommt und was bei Minijobs gilt, findet die ausführliche Erklärung im Ratgeber zu den Pflegeversicherung-Beiträgen 2026. Wer die gesetzliche Leistung für zu knapp hält, vergleicht am besten direkt die Pflegezusatzversicherung. Und wer als Selbstständige/r ohnehin die komplette Pflegeprämie allein zahlt, sollte auch die Krankenversicherung für Selbstständige im Blick behalten – beide Beiträge koppeln an dieselbe Mindestbemessungsgrundlage. Gut zu wissen: Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung zählt als Sonderausgabe und lässt sich unbegrenzt absetzen, Details dazu in der Übersicht Versicherungen von der Steuer absetzen.